Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 18.06.2018

Gebührenkalkulation Kanal
Erwin Wirth vom Ingenieur-Büro EBB erläuterte die Gebührenkalkulation. Herr Wirth erklärte, dass er zunächst eine Nachkalkulation für den Gebührenzeitraum 2013 – 2017 durchgeführt hat. Hierbei wurde das Ergebnis aus dem Gebührenkalkulationszeitraum 2013-2017 mit den Ansätzen aus dem Zeitraum verglichen. Er ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 258.000,00 €. Dieser Betrag wurde prozentual auf die Kosten für Betrieb und Unterhalt und auf die kalkulatorischen Kosten aufgeteilt. Die beiden Beträge werden verzinst und in die neue Gebührenkalkulation mit eingerechnet.
Grundlage für den neuen Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 sind die Haushaltsansätze von 2017. Aufgrund der Beanstandung durch den BKPV wurden für die neue Gebührenkalkulation 2018 – 2021 Anlagennachweise erstellt und mit einberechnet.
Als neue Schmutzwassergebühr wurden 2,60 € je Kubikmeter errechnet. Beim Niederschlagswasser ergibt sich eine neue Gebühr von 0,30 € je Quadratmeter.
Herr Wirth stellte noch eine weitere Berechnung vor. In dieser wurde eine Grundgebühr beim Schmutzwasser berücksichtigt. Hierbei werden die Umlagekosten zu einem bestimmten Prozentsatz auf jeden Hausanschluss umgelegt.
Bei Umlage der grundgebührenfähigen Kosten von 15% ermittelt sich eine Schmutzwassergebühr von  2,11 €/m³. Die Grundgebühr würde in diesem Fall 54,00 € betragen (abhängig der Größe des Wasserzählers).
In der anschließenden Diskussion wurde das Für und Wider einer Einführung der Grundgebühr diskutiert.
Zur Abstimmung wurden zwei Vorschläge gestellt. Zum einen die Grundgebühr in Höhe von 10 %
(36,00 €) zum anderen in Höhe von 15 % (54,00 €).
Der Marktgemeinderat Laaber beschloss mehrheitlich die Einführung einer Grundgebühr beim Schmutzwasser in Höhe von 15 % bzw. 54,00 €.

Bauanträge und Bauvoranfragen
Zu den ersten drei Tageordnungspunkten begrüßte der Vorsitzende Herrn Wutz.

Auffüllung Schaggenhofener Straße Richtung Kühberg
Grund für die geplante Auffüllung der Schaggenhofener Straße Richtung Kühberg ist, dass die Straße nach unten wegkippt. Mit der Auffüllung (1.500 m³) sollte die Straße stabilisiert werden.
Herr Dipl.-Ing. Wutz gab zuerst an, dass hierfür ein Bauantrag gestellt werden muss. Hierfür müssen sämtliche Auflagen der Naturschutzbehörde erfüllt werden.
Problem ist hier, dass die Grundstücke zwischen Straße Richtung Bahndamm sehr steil sind. Die jetzige Auffüllplanung sieht vor nicht steiler zu werden. Dies könnte sich als Problem bei der Genehmigung darstellen, da die Bahn zum Bauantrag gehört werden muss. Da der Bahn wohl mit der Auffüllung eher Probleme entstehen werden. Derzeit fließt das Oberflächenwasser über die Straße in das Feld. Daher besteht die Gefahr, dass die neue Böschung bei Starkregen abrutscht und sich das Erdreich in den Gleisen sammelt.
Herr Wutz gab auch zu bedenken, dass das grundsätzliche Ziel die Straßensicherung nur teilweise erfüllt wird. Der Marktgemeinderat Laaber war sich einig diesen Bauantrag zur Auffüllung nicht weiterzuverfolgen.

Ahornweg Sanierung
Hierzu informierte Herr Wutz, dass eine Baugrunduntersuchung stattgefunden hat. Hierbei kam heraus, dass die Asphaltschicht „A-verwertungsfrei“ und das Untermaterial „Z0 unbelastet“ ist. Herr Wutz schlug vor, den Ahornweg mit einem Vollausbau zu sanieren, da die Straße eine nicht ausreichende Tragfähigkeit aufweist.
Weiteres Problem beim Ahornweg ist, dass die Straße wegen der unterschiedlichen Einfahrten zu den Grundstücken nicht geneigt werden kann. Herr Wutz plante daher die Entwässerungszeile mittig in die Straße zu setzen. Vorteil für diese Variante wäre, dass der Bestand nicht geändert werden müsste und die neuen Sinkkästen kostengünstig am Kanal aufgesetzt werden können. Des Weiteren könnte die Entwässerungsrinne mit einem guten Gefälle verlaufen. Einziger Nachteil wäre beim Winterdienst, das eventuell in der Rinne der Schnee bleibt. Dies könnte man lösen, wenn die Straße von hinten nach vorne geräumt werde.
Der Marktgemeinderat Laaber stimmte der vorgestellten Planung zum Vollausbau Ahornweg vom Ing.-Büro Wutz zu und beauftragte das Büro die Ausschreibung zu erstellen und zu beginnen.

Kombinierter Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2235
Zu diesem Tagesordnungspunkte wurde vom Ing.-Büro Wutz eine Grundlagenermittlung vorgestellt. Geplant sei hier vom Bahnhof (Brunner Str.) bis zum Edeka (Am Haidacker) entlang der Staatstraße 2235 einen Geh- und Radweg zu realisieren. Es würde sich um eine Ausbaulänge von rd. 870 m handeln. Herr Wutz zeigte auch eine bereits vorhandene Verbindung innerorts von rd. 1,2 km.
Da der Radweg auf der linken Seite entstehen soll, müsste vorab eine Detailplanung vom bestehenden Lärmschutzwall erfolgen. Des Weiteren müssen bestimmte Abstandsflächen ab der Straßenkante eingehalten werden und die Entwässerung muss gesichert sein.
Herr Wutz stellte drei Planungsmöglichkeiten mit verschiedenem Platzbedarf für den Ausbau vor. Variante A 8,25 m, Variante B 5,10 m und Variante C 4,75 m.
Ing. Wutz erklärte, dass die Kosten für den Ausbau sehr hoch seien. Bürgermeister Schmid entgegnete, dass eine Förderung bis zu 80 % und höher möglich ist. Die Finanzierung des Geh- und Radweges ist machbar.
Im Marktgemeinderat Laaber entstand eine rege Diskussion, ob diese Radwegstrecke überhaupt gebraucht werde, da ja eigentlich eine Verbindung schon besteht.
Der Marktgemeinderat Laaber stimmte mehrheitlich gegen die weiteren Planungsmaßnahmen für den kombinierten Geh- und Radweg entlang der Staatstraße 2235 (Bahnhof zum Edeka).

Bauanträge
7  Bauanträgen erteilte der Marktrat die Zustimmung. Außerdem informiert Bürgermeister Schmid über eine Genehmigungsfreistellung.

Marktplatz – Überschwemmungen
Am 31.05.2018 kam es aufgrund von Starkregenereignisse mit einem erheblichen Hagelschauer im Marktplatzbereich zu Überschwemmungen. Der Kanal konnte das Oberflächenwasser nicht aufnehmen, deshalb staute sich das Wasser im Marktplatz und stieg. Das Wasser lief in mehrere Geschäftshäuser. Anhand von Fotos des überschwemmten Marktplatzes unterstrich der Vorsitzende dieses Ereignis.
Die Marktplatz-Anwohner haben eine Unterschriftenaktion gestartet, damit der Markt Laaber in Sachen Hochwasserschutz in diesem Bereich tätig wird. Dieses Schreiben wurde dem Gremium vorgelesen.
Der Vorsitzende berichtete, dass ein Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt stattfindet. Des Weiteren ist festzulegen, ob der Markt das Sonderprogramm nach Nr. 2.4 RZWas 2016 Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement beantragt. Dabei entsteht eine Dokumentation zum wildabfließenden Wasser in der Marktgemeinde.
Ein weiterer Vorschlag war, dass ein Notüberlauf vom Marktplatz zur Laber zu schaffen wäre. Da die Laber meist Niedrigwasser führt, sei dies eine mögliche Lösung, hierzu bräuchte man aber die Genehmigung vom WWA.

Betriebskostenabrechnung BRK-Kinderkrippe Laaber
Der Marktgemeinderat Laaber stimmte der Betriebskostenabrechnung für die BRK-Kinderkrippe Laaber für das Jahr 2017 zu. Es ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 6.524,15 € wovon auf den Markt Laaber 80 % (5.219,32 €) entfallen. Der Überschuss verbleibt bei der Einrichtung und wird in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen bzw. Mit einem künftigen Defizit verrechnet.

Eigenwirtschaftlicher Ausbau Telekom
Hierzu berichtete der Vorsitzende, dass die Telekom Deutschland GmbH angekündigt hat, dass sie einen FTTC-Eigenausbau ohne kommunale Kostenbeteiligung innerhalb der nächsten drei Jahre im Markt Laaber realisiert.
Insbesondere werden diese Bereiche ausgebaut:
-Hinterzhof und Gewerbegebiet
-Kernort Laaber von der Bahnhofstraße, Marktplatz bis Schaggenhofener Straße
-Waldetzenberg und Weißenkirchen
Der Marktgemeinderat Laaber nahm davon Kenntnis.

Anträge und Verschiedenes
Beteiligung von Steuern
Der Bürgermeister informierte, dass der Markt Laaber folgende Steuerbeteiligungen für das erste Kalendervierteljahr 2018 erhalten hat:
Umsatzsteuer:                                     30.165,00 €
Einkommensteuer:                           872.857,00 €
Gewerbesteuerumlage:                     32.019,00 €
Einkommensteuerersatz:                  68.572,00 €
Straßenunterhaltungspauschale:  117.800,00 €