Newsletter März 2020 - Wirtschaftshilfen für Unternehmen

20. März 2020: Dieser Newsletter steht diesmal ganz im Zeichen der Coronavirus Krise. Sie werden nachfolgend nochmals kurz und prägnant auf die durch den Freistaat Bayern ermöglichten Wirtschaftshilfen im Sinne einer Liquiditätshilfe für Ihr Unternehmen hingewiesen. Die Hilfen bestehen aus mehreren Bausteinen, die alle genutzt werden können!

Mitteilung Landkreis Regensburg - Wirtschaftsförderung, Energie- und Klimaschutz!

Wirtschaftshilfen für Unternehmen
Unser Newsletter steht diesmal ganz im Zeichen der Coronavirus Krise. Wir möchten Sie nachfolgend nochmals kurz und prägnant auf die durch den Freistaat Bayern ermöglichten Wirtschaftshilfen im Sinne einer Liquiditätshilfe für Ihr Unternehmen hinweisen. Die Hilfen bestehen aus mehreren Bausteinen, die alle genutzt werden können!

Baustein 1: Soforthilfe über einen nichtrückzahlbaren Zuschuss

Antragsberechtigte:

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Förderhöhe:

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

· bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,

· bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,

· bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,

· bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Diesen schicken Sie bitte brieflich an: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
oder Sie senden den eingescannten Antrag an corona-soforthilfe-fuer-unternehmen@reg-opf.bayern.de

Baustein 2: Finanzielle Unterstützung durch ein rückzahlbares Darlehen
Über Ihre Hausbank können Sie zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten ein Hausbankdarlehen, ein LfA oder KfW Darlehen beantragen. Laufzeit und Zinssatz werden mit dem Berater Ihrer Hausbank festgelegt. Diese Darlehen werden durch eine Bürgschaft oder eine Haftungsfreistellung von 80-90% durch die LfA oder die Bürgschaftsbank Bayern gegenüber Ihrer Hausbank zur Sicherstellung verbürgt.
Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin mit Ihrer Hausbank und halten Sie Ihre wirtschaftlichen Unterlagen zu  diesem Termin bereit (aktuellste Jahresbilanz, aktuellste BWA, SuSa, EÜR, letzter ESt. Bescheid). Dies erleichtert den Banken und Sparkassen die Bearbeitung und verkürzt die Genehmigungszeit des Darlehens.
Denken Sie bitte auch an ein erstes tilgungsfreies Jahr im Darlehen!

Baustein 3: Bayernfonds zur Beteiligung des Freistaates an Ihrem Unternehmen
Dieser Baustein ist für große Unternehmen (in der Regel über 250 Mitarbeiter) angedacht, die in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Hier beteiligt sich der Staat mit einer Kapitaleinlage vorübergehend am Unternehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an die Bayerische  Staatsregierung nach vorheriger Rücksprache mit Ihrer Hausbank

Baustein 4: Kurzarbeit
Anbei die Bedingungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld

·         Das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, wird auf eine Schwelle von 10 Prozent abgesenkt.

·         Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

·         Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.

·         Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.

·         Wie bereits am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, soll im gleichen Zug eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden. 
          Die Regelungen erfolgen rückwirkend zum 01. März 2020. Die Beantragung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit!

Baustein 5: Steuerstundung
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.

Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Den Antrag auf Steuerstundung finden Sie hier, den Sie bitte direkt nach Befüllung an Ihr zuständiges Finanzamt schicken.

Für Fragen oder Hilfestellung stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer (0941) 4009-593 oder per E-Mail: wirtschaft@lra-Regensburg.de täglich von 8-16 Uhr und freitags von 8-12 Uhr gerne zur Verfügung.

Informieren Sie sich bitte auch über unsere Internetseite www.landkreis-regensburg.de. Unter dem Themenbereich Coronavirus stellen wir immer wieder neueste Informationen ein!

Und zum Schluss noch ein Appell:

Befolgen Sie bitte die uns von staatlicher Seite auferlegten Regeln ausnahmslos, vermeiden Sie Menschenansammlungen, halten Sie Abstand, halten Sie die bekannten Hygienestandards ein, bleiben Sie solidarisch und helfen älteren und hilfsbedürftigen Menschen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten! Nur gemeinsam können wir diese schwierige Zeit einigermaßen schadlos überstehen und in unseren gewohnten Alltag zurückkehren!

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Wirtschaftsförderung des Landkreises Regensburg

.... auch als PDF zum Ausdrucken!