Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 13.11.2023

Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 13.11.2023

Umgestaltung Mühlwiese – überarbeitete Planung, Beratung und Beschlussfassung
Günter Spörl vom FLU Planungsteam stellte die überarbeitete Planung zur Umgestaltung der Mühlwiese vor. Spörl führte aus, dass aufgrund der Einfahrtsituation die Zufahrt von der Situierung unverändert bleibt und nicht angehoben werden kann. Um ca. 1,50 Meter wird sie jedoch verbreitert und die Fläche gepflastert.
Neu mit aufgenommen wurden zwei zusätzliche Behindertenstellplätze, welche vormals drei normale Stellplätze ablösen. Diese sind im Nord-Osten beim Zugang zum Marktplatz / Gemeinschaftspraxis Dres. Kroehling, Lunz positioniert.
Generell werden alle Fahrflächen aus Fugenpflaster / Drainpflaster mit Fugenanteil erneuert. Auch die Einfassungen und Stellplatzmarkierungen werden aufgrund der Barrierefreiheit ausgetauscht. Eine neue Flussaufenthaltsstelle als „Wasserforum“ mit Sitzsteinreihen wird geschaffen. Als Ergänzung schmückt ein Aufenthaltsbereich / Platz am Laberufer der über den Fußweg erreichbar ist.
Insgesamt 4 Wohnmobilstellplätze mit einer Bezahl-Stromversorgungsstelle werden weiterhin errichtet.
Auf Nachfrage im Gremium soll der neue Fußweg im Süden entlang der Schwarzen Laber um den Aufenthaltsbereich / Platz mit Rundbank vorbeiführen und nicht queren.
Bezüglich der Versorgungsstelle für Wohnmobile wurde angeregt, dass diese zwischen den Wohnmobilstellplätzen 2 und 3 errichtet werden soll.
Für Diskussionsbedarf sorgte der geplante Unterflurverteiler. Nach mehrheitlicher Ansicht im Gremium ist ein Unterflurverteiler in ohnehin feuchter Nähe zum Wasser nicht geeignet und birgt Risiken. Auch die Position sollte nochmals überdenkt werden. Denn im Bereich der PKW-Stellplätze steht ein weiterer Oberflurverteiler, welcher offensichtlich in der Planung nicht dargestellt ist. Aufgrund dieser Tatsache wäre die Verlegung des geplanten Unterflurverteilers in Nähe des ebenfalls nicht dargestellten Strommastens im Süd-Westen des Festplatzes jedoch in Ausführung als Oberflurverteiler für sinnvoll erachtet.
Die Planung einer Ladestation für E-Bikes sowie einer Abstellmöglichkeit für Fahrräder sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Aufgrund einzelner Nachfragen soll die Ausführung der Grünordnung erst nach erfolgter und abgeschlossener Tiefbaumaßnahme erfolgen. Diese wird dann gemeinsam mit dem Gremium festgelegt. Herr Spörl führte weiter aus, dass alle Wege bis auf die Zufahrt barrierefrei ausgestaltet werden. Durch die Erweiterung der Stellplatzanlage nach Westen können somit insgesamt 77 PKW-Stellplätze, davon 4 Behindertenstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Alle Stellplätze werden mit einer wassergebundenen Decke ausgestaltet.
Laut Kostenberechnung soll sich die Maßnahme auf ca. 570.000,00 € brutto belaufen. Die Zuschusshöhe von 60 % wird in Aussicht gestellt. Das Gremium war sich einig, dass die Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt werden soll.
Gemäß Ersten Bürgermeister Schmid wird weiterhin die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm angestrebt um eine zusätzliche Förderung zu erhalten.
Es wurde beschlossen, die vorgelegte Planung mit den noch zu ergänzenden Änderungen umzusetzen und die Ausschreibung durchzuführen. Die entsprechenden Förderanträge sollen gestellt werden.

Satzung für Friedhöfe und Friedhofsgebührensatzung
Der Marktgemeinderat Laaber hat die 5. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der vom Markt Laaber verwalteten Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Grundsteuerneuberechnung
Anlass für die Beratung dieses Tagesordnungspunktes war der Eingang eines Schreibens einer Familie aus Laaber, welche sich zum zukünftigen Hebesatz erkundigte. Neben dem Messbetrag entscheidet der Hebesatz darüber welche Grundsteuer ab 01.01.2025 zu zahlen ist. Datenschutzkonform wurde das Schreiben ohne die Nennung von Namen und Adressen vorgelesen. Die betroffene Familie hatte vor kurzem den Messbetragsbescheid vom Finanzamt erhalten. Eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Messbetrag in Höhe von 300 % ist die Folge.
Der Vorsitzende und das Gremium machte deutlich, dass bei Vorliegen der gesamten Messbeträge man sich Gedanken über die Festlegung der Hebesätze machen muss (Grundsteuer A und B). Zur Verdeutlichung der neuen Berechnungsmethode der Grundsteuer in Bayern am 01.01.2025 wurde anhand eines Infoblattes, welches dem Gremium bereits vorab über das Ratsinfo zur Verfügung gestellt wurde, informiert. Ziel sei es, den Hebesatz für 2025 über eine Hebesatzsatzung festzusetzen, da die Festlegung im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 für eine gewünschte Reaktion zu spät sein wird.
Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Laaber 4,88 % unter dem bayernweiten Durchschnitt.

Bedarfsmitteilung Städtebauförderung
Der Marktgemeinderat Laaber hat beschlossen, für das Programmjahr 2024 einen Förderbedarf gemäß einer Bedarfsmitteilung anzumelden. Diese Bedarfsmitteilung überschreitet den Mindestbetrag in Höhe von 50.000 €.

Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in Laaber, Beratzhausener Str.; Erneute Beteiligung zum Einvernehmen der Gemeinde gemäß Art. 67 Abs. 4 BayBO
Das Landratsamt Regensburg hat mit Schreiben vom 25.10.2023 den Markt Laaber aufgefordert, erneut über das Einvernehmen der Gemeinde zum Vorhaben gemäß Art. 67 Abs. 4 BayBO zu entscheiden. Nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung durchaus gesichert ist. Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber hat in seiner Sitzung vom 24.08.2023 nach vorheriger Ortseinsicht einstimmig das Vorhaben abgelehnt. Es wurde festgestellt, dass weder die Ver- oder Entsorgung zum Vorhaben, noch der Rettungsweg gesichert ist. Die ordnungsgemäße Erschließung ist bei dieser sehr verdichteten Bebauung, welche nur über einen sehr engen Privatweg erreichbar ist, zweifelhaft. Ein Planungsbedürfnis wurde daher festgestellt. Es wurde beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag weiterhin zu verweigern.